Sowohl das gültige als auch die Gestzesvorlage (derzeit in Diskussion) beziehen sich nur auf Beschäftigte in der Privatwirtschaft. Typisch für Österreich haben Beamte ein eigenes - selbstverständlich besseres - Gleichbehandlungsgesetz. http://www.jobkiller.at/files/GlBG_Begutachtungsentw_11Juli.doc http://www.jobkiller.at/files/GleichbehandlungsgesetzPriv2001.pdf Mit Schadenersatzmöglichkeit und Veröffentlichung der Sprüche der Gleichbehandlungskommission ist ein Schritt in die richtige Richtung gelungen!
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