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österreichisches Gleichbehandlungsrecht

Sowohl das gültige als auch die Gestzesvorlage (derzeit in Diskussion) beziehen sich nur auf Beschäftigte in der Privatwirtschaft. Typisch für Österreich haben Beamte ein eigenes - selbstverständlich besseres - Gleichbehandlungsgesetz.

http://www.jobkiller.at/files/GlBG_Begutachtungsentw_11Juli.doc

http://www.jobkiller.at/files/GleichbehandlungsgesetzPriv2001.pdf

 Mit Schadenersatzmöglichkeit und Veröffentlichung der Sprüche der Gleichbehandlungskommission ist ein Schritt in die richtige Richtung gelungen!

 

 


EU Richtlinien:

In Artikel 2 (7) der Richtlinie 2002/73/EG, die auch in Österreich in nationales Recht zu übernehmen ist, ist ist das Rückkehrrecht ausdrücklich geregelt

http://www.jobkiller.at/files/EURL200273EG.pdf

http://www.jobkiller.at/files/EURL76207EWG.txt

http://www.jobkiller.at/files/EURL76207EWGAND.pdf

 

 technische Info: Sollten Sie Schwierigkeiten beim Öffnen haben - file zuerst am eigenen PC speichern und dann öffnen.