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Mit dieser überparteilichen Privatinitiative wollen wir
möglichst viele Fälle sammeln, um der
Öffentlichkeit zu belegen, dass Schlechterstellungen,
Drohungen und Kündigungen in der Praxis keine
Einzelschicksale oder Ausnahmen sind, sondern leider die Regel!
Bis dato wurde immer nur der Mangel an
Kinderbetreuungsplätzen kritisiert. Für viele -
lt. Studie des AMS rd. 50.000 (!) pro Jahr - stellt sich
dieses Problem gar nicht, da sie ohnedies in den vertrauten Job
nicht mehr zurück dürfen. Attraktive Jobs
bekommen RückkehrerInnen in der Regel nicht, da
sich die potenziellen Arbeitgeber lieber für jemanden ohne
Betreuungspflichten entscheiden. Unattraktive Jobs mit
"flexiblen" Arbeitszeiten - sprich: Arbeiten auf Abruf - sind
für Mütter/Väter natürlich noch viel
schwieriger zu bewältigen. So flexibel können und
sollen weder Kindergärten noch Kinder sein müssen!
Eltern haben naturgemäß nicht sonderlich viel Zeit,
sich zu organisieren und zu demonstrieren und so die
Öffentlichkeit für ihre Anliegen zu sensibilisieren. Es
ist erklärtes Ziel dieser Plattform, dass es auch in
Österreich selbstverständlich wird, dass Eltern den
gesetzlichen Karenzurlaub in Anspruch nehmen können OHNE um
ihre wirtschaftliche Existenz fürchten zu müssen. Sie
haben ein Recht darauf, in den vertrauten Job zurückkehren
zu können. Staatliche Maßnahmen, wie Behaltefristen
und Kindergeld, greifen zu kurz und gehen teilweise an der
geübten Praxis der automatischen Kündigung vorbei. Es
wird viel getan, um unseren Pensionisten einen gesicherten
Lebensabend zu ermöglichen - es muss aber noch viel mehr
getan werden, um jungen Menschen die Sicherheit zu geben, dass
sie sich über das große Wagnis Kinder in die Welt zu
setzten drüber trauen.
Das mindeste ist, dass sie sicher sein können,
wirtschaftlich abgesichert zu sein! Das heißt im Klartext:
Ihre vorherige Tätigkeit in der alten Funktion (also ihren
vertrauten Job in vertrauter Umgebung) wieder in vollem Umfang
aufnehmen zu können! Da die Wirtschaft dies derzeit
offensichtlich nicht tut, ist
- zumindest ein 12 - monatiger Kündigungsschutz
nach der Karenz erfoderlich.
und
- der Passus der EU Richtlinie 2002/73/EG vom
23.September 2002 bezüglich des Rechts auf Rückkehr
an den früheren Arbeitsplatz oder (zumindest)
adäquaten muss in das österreichische
Gleichbehandlungsgesetz aufgenommen und so allen Arbeitgebern
ins Stammbuch geschrieben werden.!
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