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Die Plattform...

Mit dieser überparteilichen Privatinitiative wollen wir möglichst viele Fälle sammeln, um der Öffentlichkeit zu belegen, dass Schlechterstellungen, Drohungen und Kündigungen in der Praxis keine Einzelschicksale oder Ausnahmen sind, sondern leider die Regel! Bis dato wurde immer nur der Mangel an Kinderbetreuungsplätzen kritisiert. Für viele -  lt. Studie des AMS rd. 50.000 (!) pro Jahr  - stellt sich dieses Problem gar nicht, da sie ohnedies in den vertrauten Job nicht mehr zurück dürfen. Attraktive Jobs bekommen RückkehrerInnen in der Regel nicht, da sich die potenziellen Arbeitgeber lieber für jemanden ohne Betreuungspflichten entscheiden. Unattraktive Jobs mit "flexiblen" Arbeitszeiten - sprich: Arbeiten auf Abruf - sind für Mütter/Väter natürlich noch viel schwieriger zu bewältigen. So flexibel können und sollen weder Kindergärten noch Kinder sein müssen!

Eltern haben naturgemäß nicht sonderlich viel Zeit, sich zu organisieren und zu demonstrieren und so die Öffentlichkeit für ihre Anliegen zu sensibilisieren. Es ist erklärtes Ziel dieser Plattform, dass es auch in Österreich selbstverständlich wird, dass Eltern den gesetzlichen Karenzurlaub in Anspruch nehmen können OHNE um ihre wirtschaftliche Existenz fürchten zu müssen. Sie haben ein Recht darauf, in den vertrauten Job zurückkehren zu können. Staatliche Maßnahmen, wie Behaltefristen und Kindergeld, greifen zu kurz und gehen teilweise an der geübten Praxis der automatischen Kündigung vorbei. Es wird viel getan, um unseren Pensionisten einen gesicherten Lebensabend zu ermöglichen - es muss aber noch viel mehr getan werden, um jungen Menschen die Sicherheit zu geben, dass sie sich über das große Wagnis Kinder in die Welt zu setzten drüber trauen.

Das mindeste ist, dass sie sicher sein können, wirtschaftlich abgesichert zu sein! Das heißt im Klartext: Ihre vorherige Tätigkeit in der alten Funktion (also ihren vertrauten Job in vertrauter Umgebung) wieder in vollem Umfang aufnehmen zu können! Da die Wirtschaft dies derzeit offensichtlich nicht tut, ist

  • zumindest ein 12 - monatiger Kündigungsschutz nach der Karenz erfoderlich.

und

  • der Passus der EU Richtlinie 2002/73/EG vom 23.September 2002 bezüglich des Rechts auf Rückkehr an den früheren Arbeitsplatz oder (zumindest) adäquaten muss in das österreichische Gleichbehandlungsgesetz aufgenommen und so allen Arbeitgebern ins Stammbuch geschrieben werden.!